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AGB´s


Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Hundepension Kufner GmbH

1. Geltungsbereich
Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Hundehalter, die aktuellen Preisinformationen, Zusatzleistungen, Datenschutzhinweise
sowie die Informationen zum Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen zu haben.
Mit der Buchung erkennt der Hundehalter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundepension
Kufner GmbH mit Sitz in Oberhaching-Ödenpullach ausdrücklich an.

Die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zu den im Buchungsprozess
hinterlegten Preis-, Datenschutz- und Vertragsinformationen gilt auch für sämtliche zukünftigen
Aufenthalte des Hundes in der Hundepension Kufner GmbH. Sie bleibt bis zu einem schriftlichen
Widerruf durch den Hundehalter oder bis zur Bekanntgabe einer geänderten Fassung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch die Hundepension wirksam.

2. Buchungs-, Preis- und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich pro Betreuungstag bzw. pro gebuchter Leistung einschließlich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Anreise- und Abreisetag gelten jeweils als volle Betreuungstage und werden vollständig berechnet.
Die Hundepension Kufner GmbH behält sich das Recht vor, Preise, Zuschläge sowie
Leistungsbestandteile jederzeit mit Wirkung für zukünftige Buchungen anzupassen.

Einstufung der Preiskategorie
Die Einstufung des Hundes in die jeweilige Preiskategorie erfolgt nach Größe, Statur,
Betreuungsaufwand sowie Sozialverträglichkeit gegenüber Artgenossen. Maßgeblich ist ausschließlich
die Einschätzung der Hundepension Kufner GmbH.
Bei großen oder kräftig gebauten Hunden sowie Hunden mit erhöhtem Betreuungsaufwand oder
eingeschränkter Sozialverträglichkeit behält sich die Hundepension das Recht vor, den Hund einer
höheren Preiskategorie zuzuordnen.
Stellt sich erst während des Aufenthalts heraus, dass ein Hund aufgrund seines Verhaltens, seines
Gesundheitszustandes oder seiner Verträglichkeit einen erheblich höheren Betreuungsaufwand
erfordert als bei der Buchung angegeben, behält sich die Hundepension vor, den Hund nachträglich
einer anderen Betreuungskategorie zuzuordnen oder notwendige Zusatzleistungen gesondert zu
berechnen. Der Hundehalter wird hierüber schnellstmöglich informiert.

Zuschläge
Für Aufenthalte an Samstagen, Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 5,00 €
pro Hund und Betreuungstag berechnet.

 

Heizungspauschale (01.10. bis 30.04.)
Während der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April wird für jeden Hund eine Heizungspauschale in Höhe von 4,00 € pro Aufenthaltstag berechnet.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Hundehalters kann auf den beheizten Schlafplatz verzichtet werden. Der Hund wird in diesem Fall in unserem geschützten Außenbereich mit isolierten, eingestreuten Schlafhütten untergebracht; die Heizungspauschale entfällt dann.

Einzelunterbringung
Eine Einzelunterbringung erfolgt ausschließlich, wenn sie nach Einschätzung der Hundepension zum
Wohl des Hundes oder der übrigen Betreuungshunde erforderlich ist. Dies gilt insbesondere bei
Krankheit, extremer Läufigkeit, unerwarteter Unverträglichkeit mit Artgenossen oder aus sonstigen
gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen.
Hierfür wird ein Zuschlag in Höhe von 25,00 € pro Betreuungstag berechnet. Sofern möglich, erfolgt
vorab eine Rücksprache mit dem Hundehalter. In dringenden Fällen ist die Hundepension berechtigt,
die Einzelunterbringung ohne vorherige Zustimmung anzuordnen.

Zusatzleistungen
Zusatzleistungen wie Baden, Medikamentengaben oder Gassi-Runden sind grundsätzlich bei der
Anreise zu buchen beziehungsweise mit dem Betreuungspersonal abzustimmen. Spätere Wünsche
können ausschließlich nach personeller und organisatorischer Verfügbarkeit berücksichtigt werden.

Tierarztbegleitung
Ist aufgrund einer Erkrankung, Verletzung oder eines Notfalls ein Tierarztbesuch erforderlich, wird für
die Begleitung durch einen Mitarbeiter der Hundepension eine Anfahrtspauschale von 50,00 € sowie
30,00 € je angefangene Wartestunde berechnet.
Die Kosten der tierärztlichen Untersuchung, Behandlung, Medikamente sowie sonstiger tierärztlicher
Leistungen trägt der Hundehalter.

Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per EC-Karte, Debitkarte, VISA-/Mastercard oder per
Vorabüberweisung. Keine Herausgabe des Hundes ohne vorherige Bezahlung.
Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

Prüfung der Buchungsdaten
Der Hundehalter ist verpflichtet, sämtliche Buchungsdaten unmittelbar nach Erhalt der
Buchungsbestätigung zu prüfen und etwaige Fehler oder Abweichungen unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.

Impfpflicht
Bei Anreise ist ein gültiger Impfpass vorzulegen.
Die Hundepension behält sich das Recht vor, Hunde ohne ausreichenden oder gültigen Impfschutz oder
bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung von der Betreuung auszuschließen.

Parasitenprophylaxe
Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund rechtzeitig vor Anreise mit einer wirksamen Zecken- und
Flohprophylaxe zu behandeln.
Bei erkennbarem Parasitenbefall behält sich die Hundepension vor, die Aufnahme abzulehnen oder
notwendige Behandlungen auf Kosten des Hundehalters durchführen zu lassen.

Rechnungen
Rechnungen und Einzelpostenaufstellungen sind sorgfältig aufzubewahren.
Für nachträgliche Kopien oder erneute Zusendungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € je
Dokument erhoben.

3. Haftung und Versicherungsschutz
Der Hundehalter versichert, dass für seinen Hund eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung
besteht, die ausdrücklich Schäden während einer Fremdbetreuung in einer Hundepension sowie
während Spaziergängen und Gassi-Runden einschließt.
Der Hundehalter haftet uneingeschränkt für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die
durch seinen Hund verursacht werden.
Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten sowie
grundsätzlich sozialverträglich gegenüber Menschen und anderen Hunden ist, sofern keine
abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Sämtliche bekannten gesundheitlichen
Einschränkungen, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionen, Ängste oder Fluchtneigungen sind der
Hundepension vor Betreuungsbeginn vollständig mitzuteilen.
Dem Hundehalter ist bewusst, dass die Betreuung eines Hundes außerhalb seines gewohnten
Umfeldes trotz größtmöglicher Sorgfalt, fachgerechter Betreuung und angemessener
Sicherheitsmaßnahmen mit Risiken verbunden ist, die nicht vollständig ausgeschlossen werden
können.
Hierzu zählen insbesondere Eigenverletzungen des Hundes durch Rennen, Spielen, Springen, Toben,
Ausrutschen, Hängenbleiben oder sonstige unvorhersehbare Verhaltensweisen, Verletzungen durch
andere Hunde im Rahmen der Gruppenhaltung, Rangeleien, Beißvorfälle oder spieltypische
Auseinandersetzungen, Erkrankungen wie Magen-Darm-Infekte, Atemwegsinfektionen, Zwingerhusten,
Parasitenbefall oder vergleichbare ansteckende Erkrankungen, plötzlich auftretende medizinische
Notfälle wie Magendrehungen, allergische Reaktionen, Kreislaufzusammenbrüche oder sonstige akute
Erkrankungen, Zeckenbefall oder andere trotz sorgfältiger Betreuung nicht vollständig vermeidbare
gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie das Entlaufen des Hundes trotz angemessener
Sicherungsmaßnahmen, beispielsweise beim Umsetzen zwischen Ausläufen, bei Spaziergängen, beim
Ein- oder Aussteigen aus Fahrzeugen, durch außergewöhnliche Fluchtreaktionen oder durch
Überwinden beziehungsweise Beschädigen von Sicherungseinrichtungen.
Mit Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Hundehalter diese typischen
und nicht vollständig vermeidbaren Risiken einer Hundebetreuung ausdrücklich an.

Die Entscheidung über die Unterbringung, Gruppenzusammenstellung, Beschäftigung sowie den
Betreuungsumfang erfolgt ausschließlich nach pflichtgemäßem Ermessen der Hundepension und unter
Berücksichtigung des Wohls aller betreuten Hunde.
Die Hundepension übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Erkrankungen, Parasitenbefall,
Weglaufen oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen des Hundes, sofern diese nicht auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Hundepension beruhen.
Für Verschmutzungen, Verfilzungen des Fells, kleinere Kratzer, Schürfwunden, oberflächliche
Hautverletzungen, beschädigte oder abgebrochene Krallen, Zeckenbefall sowie sonstige geringfügige
und für eine Gruppenhaltung typische Beeinträchtigungen wird keine Haftung übernommen.
Die Hundepension ist berechtigt, im Krankheits-, Verletzungs- oder Notfall einen Tierarzt ihrer Wahl
hinzuzuziehen. Kann der Hundehalter nicht rechtzeitig erreicht werden, gilt seine Zustimmung zur
notwendigen tierärztlichen Behandlung als erteilt. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten,
einschließlich Transport-, Behandlungs- und Medikamentenkosten, trägt der Hundehalter.
Die Hundepension Kufner GmbH behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen oder die Aufnahme eines
Hundes aus organisatorischen, gesundheitlichen, verhaltensbedingten oder sicherheitsrelevanten
Gründen abzulehnen.

Erweist sich ein Hund während des Aufenthalts als erheblich aggressiv, dauerhaft unverträglich oder
stellt er eine Gefahr für Menschen oder andere Tiere dar, ist die Hundepension berechtigt, den
Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund
nach Aufforderung unverzüglich abzuholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen.
Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Betreuungskosten besteht in diesem Fall nicht.

4. Mitgebrachte Gegenstände
Mitgebrachte Gegenstände wie Halsbänder, Leinen, Geschirre, Decken, Körbchen, Spielzeug,
Futternäpfe oder sonstiges Zubehör werden ausschließlich auf Wunsch und auf eigenes Risiko des
Hundehalters mitgeführt.
Für Verlust, Beschädigung, Verschmutzung oder Verwechslung mitgebrachter Gegenstände übernimmt
die Hundepension Kufner GmbH keine Haftung.

5. Herausgabe des Hundes
Der Hund wird grundsätzlich ausschließlich an den Hundehalter herausgegeben.
Eine Herausgabe an Dritte erfolgt ausschließlich gegen vorherige schriftliche Vollmacht des
Hundehalters sowie gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses der
bevollmächtigten Person.
Frühere Abholungen sind mindestens einen Kalendertag vorher anzukündigen. Ohne vorherige
Benachrichtigung besteht kein Anspruch auf sofortige Herausgabe des Hundes.

Der Hundehalter verpflichtet sich, während des gesamten Aufenthaltes telefonisch erreichbar zu sein
oder eine erreichbare Notfallkontaktperson zu benennen.

6. Stornierungsbedingungen
Eine Stornierung muss spätestens acht Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetermin schriftlich
per E-Mail erfolgen.

Nichtanreise oder verspätete Stornierung
Wird der Hund unabhängig vom Grund nicht zum vereinbarten Termin gebracht oder erfolgt keine
fristgerechte Stornierung, wird eine Stornopauschale in Höhe von 66 % der vereinbarten
Betreuungskosten berechnet.

Verkürzung des Aufenthalts
Verspätete Anreisen, frühere Abholungen oder nicht in Anspruch genommene Betreuungstage werden
vollständig berechnet.
Änderungen oder Verkürzungen des ursprünglich gebuchten Aufenthalts müssen spätestens acht
Kalendertage vor Anreise schriftlich mitgeteilt werden.
Schriftform
Stornierungen, Umbuchungen und Vertragsänderungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform per E-
Mail.

Teilstornierungen
Bei Teilstornierungen oder erheblichen Änderungen der Buchung behält sich die Hundepension das
Recht vor, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten.

Verwendung der Stornopauschalen
Stornopauschalen können ganz oder teilweise an gemeinnützige Organisationen, Tierschutzvereine
oder Tierschutzprojekte weitergeleitet werden.

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